Die Datenschutzbeauftragten sehen für den Einsatz von Windows 10 in Behörden & Unternehmen kaum überwindbare Hürden. Der Grund: Da das Betriebssystem verschlüsselt Daten an den Konzern übermittelt, seien datenschutzrechtlichen Anforderungen kaum zu erfüllen.
Windows 10 funkt immer nach Hause, das ist kaum zu verhindern
Wie heise in seinem Bericht schreibt, haben die in Deutschland für die Überprüfung von Software zuständigen Aufsichtsbehörden ein Prüfschema für Windows 10 vorgestellt, dass dem Betriebssystem von Microsoft kein gutes Zeugnis für den Einsatz in Behörden, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ausstellt. Das Ergebnis: Ein rechtskonformer Einsatz ist praktisch nicht möglich. "Es ist zunächst Aufgabe des Verantwortlichen sicherzustellen und zu dokumentieren, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Einsatz von Windows 10 jederzeit eingehalten werden", so die Formulierung im Prüfschema. Die Konsequenz: Für alle personenbezogenen Datenübermittlungen muss eine Rechtsgrundlage gegeben sein.
Wie die Datenschutzkonferenz in dem Papier laut heise aber einräumt, ist genau diese Aufgabe im realen Betriebsalltag kaum zu leisten. Demnach hätten unterschiedliche Untersuchungen gezeigt, dass eine vollständige Unterbindung der Übermittlung von Telemetriedaten "durch Konfiguration von Windows 10" aktuell nicht möglich sei. Ein Problem: Die verschlüsselte Übertragung der Daten schließt aus, dass "detaillierten Erkenntnisse über die Natur der übertragenen Daten von einer unabhängigen Stelle" vorgenommen werden könnten. Die einzige Lösung sei es hier, "technische Maßnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Übermittlung" zu treffen.
Updates ein Problem
Und damit nicht genug: Da Microsoft mit Updates fortlaufend Funktionen verändert und ergänzt, sei durch die Verantwortlichen kontinuierlich zu überwachen, "ob anlässlich eines Updates eine erneute Prüfung durchgeführt werden muss". Für die Datenschutzbeauftragten lassen alle diese Erkenntnisse deshalb nur einen Schluss zu: Aktuell ließe sich schlicht nicht beantworten, ob ein datenschutzkonformer Einsatz von Windows 10 möglich ist. Wenn alle Maßnahmen wie beschrieben getroffen werden, müsse eine Einschätzung erfolgen, ob das "Restrisiko tragbar ist."